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   BGH, 11.07.2002 - 4 StR 189/02   

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https://dejure.org/2002,5466
BGH, 11.07.2002 - 4 StR 189/02 (https://dejure.org/2002,5466)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2002 - 4 StR 189/02 (https://dejure.org/2002,5466)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 4 StR 189/02 (https://dejure.org/2002,5466)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Betrug - Körperverletzung - Verstoß gegen das BtMG - Vermögensverfall - Verletzung materiellen Rechts - Generalbundesanwalt - Beweisgründe - Beweiswürdigung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 73 c Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1
    Urteilsausführungen zur Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Auszug aus BGH, 11.07.2002 - 4 StR 189/02
    Das Urteil unterliegt auf die Sachrüge in den Fällen IV. 1. und IV. 2. der Urteilsgründe der Aufhebung, weil es insoweit - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift im einzelnen zutreffend ausgeführt hat - Beweisgründe und Beweiswürdigung vermissen läßt (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 45).
  • BGH, 17.08.1994 - 3 StR 296/94

    Aufhebung einer Anordnung des Vermögensverfalls wegen unbilliger Härte aufgrund

    Auszug aus BGH, 11.07.2002 - 4 StR 189/02
    Vor diesem Hintergrund hätte das Landgericht prüfen müssen, ob von der Anordnung des Verfalls gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise abgesehen werden kann (vgl. BGHR StGB § 73 c Härte 2, 3 und 5).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 250/95

    Anordnung des Verfalls - Gericht - Verpflichtung

    Auszug aus BGH, 11.07.2002 - 4 StR 189/02
    Vor diesem Hintergrund hätte das Landgericht prüfen müssen, ob von der Anordnung des Verfalls gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise abgesehen werden kann (vgl. BGHR StGB § 73 c Härte 2, 3 und 5).
  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 48/90

    Erforderlichkeit der Prüfung des Absehens von der Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 11.07.2002 - 4 StR 189/02
    Vor diesem Hintergrund hätte das Landgericht prüfen müssen, ob von der Anordnung des Verfalls gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise abgesehen werden kann (vgl. BGHR StGB § 73 c Härte 2, 3 und 5).
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